ERBSCHAFT · SCHENKUNG · TESTAMENT

Künftige Erbfolgeregelungen, geplante Schenkungen oder die Abwicklung von Nachlassangelegenheiten bedürfen eines Höchstmaßes an fächerübergreifendem Wissen. Aufgrund unserer Kombination aus Steuerberater und Rechtsanwalt sind Sie bei uns bestens aufgehoben.

Erstellung von

  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerklärungen

Beratung/Vertretung in folgenden Angelegenheiten

  • Erbschaft und Erbschaftsteuer
  • Schenkung und Schenkungsteuer
  • Testamentsgestaltung
  • Nachfolgeregelungen im Unternehmen
  • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen