Abgabefrist Steuererklärung 2019

Verfahrensrecht

Für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2019 gilt Folgendes:

  • Wer nicht durch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft vertreten wird, muss seine Steuererklärung bis zum 31.7.2019 abgeben.
  • Wer durch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft vertreten wird, hat den Vorteil, dass sich die Abgabefrist bis zum 29.2.2020 verlängert. Das Finanzamt hat allerdings die Möglichkeit, die Steuererklärung in bestimmten Fällen vorab anzufordern.

Verspätungszuschläge: Für die verspätete Abgabe von Steuererklärungen für 2019 wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt. Er beträgt 0,25% je angefangenen Monat berechnet von der Steuerschuld abzüglich Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge. Der monatliche Mindestverspätungszuschlag beträgt 25 €. 

Die Finanzverwaltung kann auf eine Festsetzung des Verspätungszuschlags ganz oder teilweise verzichten, wenn die Steuer auf 0 € festgesetzt wird oder sich eine Steuererstattung ergibt.

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