Bürokratieentlastungsgesetz III
Sonstiges
Die Bundesregierung treibt den Abbau von Bürokratie mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III weiter voran, um damit die Wirtschaft zu stärken. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Entbürokratisierung des Steuerrechts und der konsequenten Nutzung der Digitalisierung. Im Steuerrecht sind folgende Änderung geplant:
- Die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
- Die Abschreibungsdauern für digitale Innovationsgüter sollen verkürzt werden, weil angesichts des schnellen technischen Fortschritts eine Überarbeitung der bestehenden Abschreibungstabellen mit realistischen Ansätzen geboten ist.
- Die Regelung, dass Existenzgründer im Gründungs- und Folgejahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen immer monatlich abgeben müssen, soll abgeschafft werden.
- Die Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung wird auf 600.000 € angehoben, um diese mit der Buchführungsgrenze der Abgabenordnung zu harmonisieren.
- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 € angehoben werden bei gleichzeitiger Abschaffung der Sammelposten.
- Es soll ein Verrechnungsmodell bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eingeführt werden.
- Es soll eine objekt-/sachbezogene Freigrenze für betriebliche Geschenkaufwendungen eingeführt werden.
- Die Meldefristen der „zusammenfassenden Meldung“ und der „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ werden harmonisiert.
Neben Vereinfachungen im Bereich digitaler Meldungen sollen weitere Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Hierbei handelt es sich z.B. um die
- Flexibilisierung der Arbeitszeit zugunsten der Gastronomie im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie,
- Anhebung der Minijob-Grenze von 450 € (seit 2013 unverändert) auf 500 €,
- Dynamisierung der Minijob-Grenze im Hinblick auf Mindestlohnentwicklung, damit nicht bei jeder Erhöhung eine Neuberechnung der Arbeitsstunden erforderlich wird und
- Möglichkeit, dass Steuerpflichtige zeitnah eine vorausgefüllte Steuererklärung nutzen können, die alle Informationen enthält, die dem Finanzamt elektronisch vorliegen.
Wann welche Maßnahmen umgesetzt werden, lässt sich allerdings derzeit noch nicht absehen.