Barzahlung ans Finanzamt?

Verfahrensrecht

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Barzahlungen anzunehmen. Das Finanzamt darf deshalb einen Steuerzahler, der seine Steuern bar zahlen möchte, an ein von ihm ermächtigtes Kreditinstitut verweisen, bei dem das Finanzamt auch ein Bankkonto unterhält.

 

Das Finanzamt kann außerdem eine solche Einzahlung an weitere Voraussetzungen knüpfen. Das Hessische Finanzgericht stellt in diesem Zusammenhang klar, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, dem Steuerpflichtigen die Bankgebühren (im vorliegenden Fall 6 €) zu ersetzen, die ihm anlässlich seiner Steuerzahlung über die Bank berechnet worden sind.

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