Baukindergeld: Antrag bei der KfW
Sonstiges
Das Baukindergeld kann seit dem 18.9.2018 bei der KfW beantragt werden. Das Baukindergeld erhalten Familien mit mittleren Einkommen, die zum ersten Mal bauen oder ein Haus kaufen. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Wer bereits Eigentümer eines selbstgenutzten Wohneigentums zur Dauernutzung in Deutschland ist, kann keine Förderung durch das Baukindergeld erhalten. Begünstigt werden nur Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 90.000 € beträgt. Die Einkommensgrenze (Freibetrag) erhöht sich für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 15.000 € pro Kind. Maßgebend ist das zu versteuernde Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf oder Hausbau. Nach dem Einzug muss das Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Es werden 1.200 € pro Kind und Jahr für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Das Baukindergeld wird ggf. rückwirkend zum 1.1.2018 gezahlt.
Berechtigt ist jede natürliche Person,
- die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
- die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
- in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt.
Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten (Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) in einem Haushalt leben. Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert. Für jedes Kind kann nur einmalig eine Baukindergeldförderung beantragt werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.
Wichtig! Maßgeblich dafür, ob das Baukindergeld gewährt werden kann, sind die Verhältnisse am Tag des Einzugs. Die KfW verlangt bei Beantragung eine Meldebestätigung der Gemeinde. Baukindergeld wird nur überwiesen, wenn diese Meldebestätigung ein Kind ausweist, für das Anspruch auf Kindergeld besteht und das noch keine 18 Jahre alt ist.