Doppelte Haushaltsführung: Haushalt bei den Eltern

Einkommensteuer

Es besteht die (widerlegbare) Vermutung, dass jüngere, unverheiratete Steuerpflichtige, die nach einer (Berufs-)Ausbildung gerade erst diensttätig geworden sind und die im elterlichen Haushalt wohnhaft geblieben sind, dort keinen eigenen Hausstand führen.

Praxis-Beispiel:
Der Steuerpflichtige machte bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit Werbungskosten für eine Auswärtstätigkeit geltend. Er brachte 5.130,60 € als seine Wegstreckenaufwendungen geltend (im Einzelnen an 51 Tagen jeweils Hin- und Rückfahrten zwischen der Wohnung bei seinen Eltern zu seinem 107 km entfernten Arbeitsort, sowie an 182 Tagen zwischen seiner Nebenwohnung und der 17 km weggelegenen Dienststelle) und für 182 Tage zudem mit 4.368,-- € einen Verpflegungsmehraufwand und schließlich mit 4.145,31 € die Kosten seiner Nebenwohnung. Insgesamt brachte er somit Kosten in Höhe von 13.643,91 € in Ansatz. Das Finanzamt erkannte das Vorhandensein einer doppelten Haushaltsführung nicht an und ließ den Verpflegungsmehraufwand nur für 182 Tage in Höhe von 6,00 € pro Tag zum Abzug zu.

Ein doppelter Haushalt liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die als Werbungskosten abziehbar sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort, soweit sie nicht überhöht sind.

Grundsätzlich gilt, dass auch ein alleinstehender Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt führen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige an seinem vom Beschäftigungsort entfernten (persönlichen) Wohnort (auch) einen eigenen Hausstand führt. Davon ist bei jüngeren, unverheirateten Steuerpflichtigen, die nach einer (Berufs-)Ausbildung gerade erst diensttätig geworden und im elterlichen Haushalt wohnhaft geblieben sind, regelmäßig nicht auszugehen.

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