Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kind

Einkommensteuer

Beim Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gilt eine Staffelung nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Der Freibetrag beträgt 1.908 € und steigt für jedes weitere Kind zusätzlich um 240 €.

Wichtig! Der Freibetrag ist an die Angabe der Identifikationsnummer des Kindes gekoppelt. Damit soll eine mehrfache Gewährung, insbesondere bei nur zeitanteiliger monatlicher Berücksichtigung, ausgeschlossen werden. Der Grundentlastungsbetrag (1.908 €) wird automatisch über die Steuerklasse II berücksichtigt. Wurde der Erhöhungsbetrag für weitere Kinder nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht, kann dies in der Steuererklärung nachgeholt werden.

Hinweis: Beim Entlastungsbetrag kommt darauf an, wo das Kind gemeldet ist. Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag also nur erhalten, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. Das Kind gehört immer dann zum Haushalt eines Alleinerziehenden, wenn es dort gemeldet ist. Es ist also darauf zu achten, wo das Kind gemeldet ist. Gegebenenfalls sollten zum 1.1. eines Jahres die melderechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

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