Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern
Grunderwerbsteuer
Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb im Grunde als abgekürzter Übertragungsweg darstellt.
Praxis-Beispiel:
Der Kläger und seine Schwester waren je zur Hälfte Miteigentümer des 1. Grundstücks, das ihnen ihre Mutter am 20.12.2002 unter Vorbehalt eines Nießbrauchs übertragen hatte. Am 12.8.2010 übertrug die Mutter unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das 2. Grundstück auf die Schwester des Klägers. Die Mutter verpflichtete die Schwester ihren hälftigen Anteil an dem 1. Grundstück (Miteigentumsanteil) unentgeltlich auf den Bruder zu übertragen. Der Bruder muss sich diesen Erwerb auf seinen Pflichtteilsanspruch bei dem Tod der Mutter anrechnen lassen. Das Finanzamt setzte für den hälftigen Verkehrswert von 144.000 € Grunderwerbsteuer fest, weil Erwerbe unter Geschwistern nicht von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Hiergegen richtete sich die Klage.
Erwerbe zwischen Eltern und Kindern sind vollständig von der Grunderwerbsteuer befreit, unabhängig davon, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Erwerbe handelt. Die von einem Elternteil durch Auflage in einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag angeordnete unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück von dem mit der Auflage beschwerten Kind auf das erwerbende Kind stellt sich als abgekürzter Weg einer unentgeltlichen Übertragung des Miteigentumsanteils von dem Elternteil auf das erwerbende Kind dar. Liegt ein beachtlicher Grund für den gewählten Übertragungsweg vor, handelt es sich nicht um einen Gestaltungsmissbrauch, wenn die Gestaltung nicht aus steuerlichen Gründen gewählt wurde.