Investitionsabzugsbeträge bei Personengesellschaften
Gewinnermittlung
Bei Personengesellschaften können Investitionsabzugsbeträge sowohl vom gemeinschaftlichen Gewinn als auch vom Sonderbetriebsgewinn eines Mitunternehmers abgezogen werden. Eine begünstigte Investition, auf die der Investitionsabzugsbetrag übertragen werden kann, liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft
- der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und
- die geplante Investition innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums von einem ihrer Gesell-schafter vorgenommen wird, der das Wirtschaftsgut in seinem Sonderbetriebsvermögen aktiviert.
In diesen Fällen ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.
Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall, in dem ein Investitionsabzugsbetrag den Sonderbetriebsgewinn eines Gesellschafters mindert und die begünstigte Investitionen im Gesamthandsvermögen oder im Sonderbetriebsvermögen eines anderen Gesellschafters der Personengesellschaft erfolgt.
Wichtig! Es liegt keine begünstigte Anschaffung vor, wenn ein Gesellschafter ein Wirtschaftsgut von der Personengesellschaft erwirbt oder die Personengesellschaft oder ein anderer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut erwirbt, das zuvor zum Sonderbetriebsvermögen eines andern Gesellschafters gehörte, da in diesen Fällen das Wirtschaftsgut bereits vor der Anschaffung dem Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft zuzurechnen war.