Kfz-Überlassung aus einem Fahrzeugpool

Gewinnermittlung

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1% vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungswert für die Privatfahrten mit 1% der Listenpreise aller Fahrzeuge zu ermitteln und die Summe entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen.

 

Beispiel:

10 Arbeitnehmern stehen für geschäftliche und private Fahrten in einem Fahrzeugpool insgesamt 5 Fahrzeuge zur Verfügung, die von den Arbeitnehmern auch privat genutzt werden dürfen. Die 5 Fahrzeuge haben Listenpreise von 28.000 €, 29.000 €, 32.000 €, 36.000 €, 38.000 €. Dies Summe der Listenpreise beträgt somit 163.000 €, sodass auf jeden der 10 Arbeitnehmer ein Betrag von 16.300 € entfällt. Bei jedem der 10 Arbeitnehmer ist dann ein geldwerter Vorteil von 16.300 € x 1% = 163 € pro Monat als Arbeitslohn zu erfassen.

 

Auch der pauschale Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich mit 0,03% vom Listenpreis aller Fahrzeuge zu ermitteln und die Summe durch die Zahl der Nutzungsberechtigten zu teilen. Dieser 0,03%-Wert ist bei dem einzelnen Arbeitnehmer, mit der Zahl seiner Entfernungskilometer zu multiplizieren.

 

Hinweis: Das Ergebnis kann beim einzelnen Arbeitnehmer zu einem unzutreffenden Ergebnis führen. Der Arbeitnehmer hat daher die Möglichkeit, in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung eine Korrektur vorzunehmen. Der Arbeitnehmer muss dann allerdings festhalten, an welchen Tagen er welches Fahrzeug mit welchem Bruttolistenpreis genutzt hat. Wenn der Arbeitnehmer die Bruttolistenpreise nicht kennt, muss er sich die Werte von seinem Arbeitgeber geben lassen. Das gilt entsprechend auch bei der Ermittlung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er diesen Arbeitsaufwand auf sich nimmt.

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