Leasing: Übernahme zum niedrig kalkulierten Restwert
Gewinnermittlung
Gibt ein Unternehmer sein Leasingfahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit an den Händler zurück, sollte der Restwert so kalkuliert werden, dass dieser mit dem tatsächlichen Wert übereinstimmt. Wird aber der Restwert niedriger kalkuliert, zahlt der Unternehmer eine höhere monatliche Leasingrate. Die Vereinbarung von hohen Leasingraten und einem niedrigen Restwert ist nur dann sinnvoll, wenn dem Unternehmer (oder einer von ihm bestimmten Person) die Option eingeräumt wird, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit privat zum niedrigen Restwert zu übernehmen.
Während der Leasingzeit zieht der Unternehmer die laufenden Leasingraten als Betriebsausgaben ab. Die Leasingraten sind als laufende Kfz-Kosten zu erfassen. Kann der Unternehmer oder sein Ehegatte das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu einem Wert übernehmen, der unter dem Marktwert liegt, entstehen die stillen Reserven nicht im Privatvermögen. Nach der Rechtsprechung des BFH entsteht in Höhe dieser „stillen Reserven“ ein Wirtschaftsgut, welches den Gewinn erhöht.
Praxis-Beispiel:
Ein Unternehmer schließt einen Leasingvertrag über einen Firmen-PKW ab und vereinbart einen Restwert von 7.200 €. Seine Ehefrau übernimmt das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert, obwohl das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übernahme einen Marktwert von 9.800 € hat. Während der Leasingzeit hat der Unternehmer die laufenden Leasingraten als Betriebsausgaben abgezogen. Er muss dann wie folgt rechnen:
private Übernahme bei Vertragsende für | 7.200 € |
Marktwert im Zeitpunkt der Übernahme | 9.800 € |
zu versteuernder Vorteil im Betriebsvermögen | 2.600 € |
Praxis-Tipp
Bei einer Veräußerung aus dem Privatvermögen fallen keine Steuern an, weil es sich bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht um ein Spekulationsgeschäft handelt. Da aber der BFH die Differenz zwischen Leasing-Restwert und Marktwert als Wirtschaftsgut beurteilt, das im Betriebsvermögen entsteht, macht es keinen Sinn, hohe Leasingraten zu vereinbaren. Sinnvoll ist vielmehr, die Leasingraten so zu vereinbaren, dass der Restwert am Ende der Leasingzeit möglichst dem tatsächlichen Wert entspricht.