Midijobs: Gleitzone bis 30.6.2019 / neuer Übergangsbereich ab 1.7.2019

Lohnsteuer / Sozialversicherung

Regelung bis zum 30.6.2019: Arbeitnehmer üben einen Midijob aus, wenn ihr monatlicher Durchschnittsverdienst mehr als 450 € und maximal 850 € beträgt. Beschäftigte mit einem Verdienst in der Gleitzone profitieren von einer günstigeren Beitragsbelastung. Maßgebend für die Berechnung der Beiträge in der Gleitzone ist der Faktor F, der sich ab dem 1.1.2019 verändert. Dieser Faktor F orientiert sich am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und ergibt sich, wenn der Wert von 30% durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstandenen ist, geteilt wird.

Wegen der geänderten Beitragsätze in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird der Faktor F für Abrechnungszeiträume ab dem 1.1.2019 wie folgt berechnet: Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz): 14,6% + Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) 0,9% + Rentenversicherung 18,6% + Arbeitslosenversicherung 2,5% + Pflegeversicherung 3,05% = 39,65%

Faktor F = 30% : 39,65% = 0,7566
Die gekürzte Berechnungsformel für die Gleitzone lautet somit: 1,273825 x AE - 232,75125

Praxis-Beispiel: Arbeitsentgelt: 650,00 Euro
Das reduzierte beitragspflichtige Entgelt beträgt (1,273825 x 650 – 232,75125 =) 595,24 €. Die Beitragsberechnung und die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Midijobber erfolgt in 3 Schritten.

  1. Berechnung des Gesamtbeitrags vom reduzierten beitragspflichtigen Entgelt (= 595,24 €).
  2. Berechnung des Beitragsanteils des Arbeitgebers ausgehend vom tatsächlichen Arbeitsentgelt (= 650 €)
  3. Berechnung des Arbeitnehmeranteils durch Abzug des Arbeitgeberanteils vom Gesamtbeitrag.

Hinweis: Der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung bei Kinderlosigkeit (0,25 %) wird jeweils vom reduzierten beitragspflichtigen Entgelt gesondert berechnet und dem Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung hinzugerechnet, sodass dann auch der Arbeitnehmer diesen am Ende trägt. In der Krankenversicherung wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zwar gesondert berechnet, der Arbeitgeber muss seit dem 1.1.2019 aber den hälftigen Beitragssatz tragen.

Regelung ab dem 1.1.2019: Beträgt der monatliche Durchschnittsverdienst mehr als 450 € und maximal 1.300 €, sind die Regelungen für den neuen Übergangsbereich anzuwenden (bisherige Bezeichnung: Gleitzone). Die Ermittlung erfolgt allerdings mit einer geänderten Formel. Aber auch die Formel im neuen Übergangsbereich enthält den Faktor F. Der Faktor 0,7566 bleibt daher auch für den Übergangsbereich ab 1.7.2019 maßgebend. Die gekürzte Formel für den Übergangsbereich lautet: 1,1288588 x AE - 167,51647

Praxis-Beispiel: Arbeitsentgelt: 650,00 Euro
Das reduzierte beitragspflichtige Entgelt beträgt (1,1288588 x 650 - 167,51647 =) 566,24 €
Die Beitragsberechnung und die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Midijobber erfolgt wie bisher in 3 Schritten.

Gegenüber bisher ergibt sich für den Midijobber ab dem 1.7.2019 eine Ersparnis bei der Beitragsbelastung, die – berechnet auf der Basis von 650 € - wie folgt aussieht:

  • Arbeitnehmer ohne Gleitzone und ohne Übergangsbereich:  128,87 €
  • Arbeitnehmer in der Gleitzone ab 1.1.-30.6.2019:  107,15 €
  • Arbeitnehmer im Übergangsbereich ab 1.7.2019:  95,67 €

Fazit: In der Gleitzone zahlt der Midijobber ab dem 1.1.2019 bei diesem Vergleich gegenüber der üblichen Beitragsbelastung eines Arbeitnehmers 21,72 € weniger im Monat und im Übergangsbereich ab 1.7.2019 sind es sogar 33,20 € pro Monat.

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