Neue Sachbezugswerte für 2020
Lohnsteuer / Sozialversicherung
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2020. Der Monatswert im Jahr 2020 für die Verpflegung steigt von 251 € auf 258 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück erhöht sich von 53,00 € auf 54,00 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen beträgt jeweils 102,00 € (2019: 99,00 €). Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2020 auch bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden.
Es entfallen
- auf ein Frühstück 1,80 € (2019: 1,77 €) und
- auf ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 3,40 € (2019: 3,30 €).
Der Monatswert für Unterkunft und Miete im Jahr 2019 erhöht sich ab dem 1.1.2020 auf 235 € im Monat. Bei der Unterbringung von 2 Beschäftigten reduziert sich der Betrag auf 141,00 €, bei 3 Beschäftigten auf 117,50 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 94,00 €.
Erfolgt die Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder in eine Gemeinschaftsunterkunft, reduziert sich der Wert auf 199,75 € im Monat, bei 2 Beschäftigten auf 105,75 €, bei 3 Beschäftigten auf 82,25 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 58,75 €. Für Jugendliche und Auszubildende gelten geringere Monatswerte für die Unterkunft.
Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.