Registrierkasse: Fristverlängerung für Umstellung

Gewinnermittlung

Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) dient dem Zweck, Kassenbuchungen zu sichern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Danach ist vorgeschrieben, dass ab dem 1.1.2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein müssen. Problem ist jedoch, dass bis zum Beginn des Jahres 2020 die erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtungen am Markt noch nicht flächendeckend verfügbar sein werden. 

Wegen der Schwierigkeiten, die erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtungen rechtzeitig zu erhalten, war bei vielen Betroffenen Unsicherheit entstanden. Weil niemand etwas Unmögliches leisten kann, haben die Finanzminister des Bundes und der Länder sich entschieden, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, indem eine zusätzliche Frist bis zum 30.09.2020 eingeräumt wird. Die Übergangsfrist war dringend notwendig, um Klarheit für Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen. Wann die technischen Sicherheitseinrichtungen flächendeckend auf dem Markt vorhanden sein werden, lässt sich zurzeit nicht sagen.

Zurück