Sachbezüge für 2019
Gewinnermittlung
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2019. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück beträgt 53,00 € und der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen jeweils 99,00 €. Der Monatswert für die gesamte Verpflegung beträgt somit 251 €.
Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2019 auch bei der Abrechnung von Reisekosten von Bedeutung. Hier kommt es in der Regel darauf an, welcher Betrag auf ein einzelnes Frühstück, Mittag- bzw. Abendessen entfällt. Ab 2019 entfallen
- auf ein Frühstück 1,77 € und
- auf ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 3,30 €.
Der Monatswert für Unterkunft und Miete im Jahr 2019 erhöht sich ab dem 1.1.2019 auf 231 € im Monat. Bei einer Unterkunft bei 2 Beschäftigten reduziert sich der Betrag auf 138,60 €, bei 3 Beschäftigten auf 115,50 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 92,40 €. Erfolgt die Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft, beträgt der Wert 196,35 € im Monat, bei der Unterkunft von 2 Beschäftigten reduziert sich der Wert auf 103,95 €, bei 3 Beschäftigten auf 80,86 € und bei mehr als 3 Beschäftigten auf 57,75 €.
Hinweis: Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.