Spekulationsgeschäfte: Zeitpunkt der Veräußerung

Einkommensteuer

Spekulationsgeschäfte sind u.a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Werterhöhungen im Privatvermögen innerhalb der Veräußerungsfrist unterliegen dann der Einkommensteuer. Maßgebend dafür, wann die zehn Jahre abgelaufen sind, ist der Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts (des notariellen Vertrags), auch wenn der Verkauf unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wurde.

Praxis-Beispiel:
Der Steuerpflichtige hatte am 03.03.1998 einen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb eines bebauten Grundstücks (Betriebsanlage einer Eisenbahn) abgeschlossen. Dieses Grundstück veräußerte er mit einem notariell beurkundeten Kaufvertrag, der am 30.01.2008 abgeschlossen wurde. Die 10-Jahres-Frist war zu diesem Termin noch nicht abgelaufen. Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die zuständige Behörde dieses Grundstück von Bahnbetriebszwecken freistellt. Diese Freistellung erteilte die Behörde am 10.12.2008, also nach Ablauf der 10-Jahres-Frist. Streitig war, ob der Gewinn aus der Veräußerung des bebauten Grundstücks zu versteuern war, weil die Bedingung erst nach Ablauf der zehnjährigen Veräußerungsfrist eingetreten war. Der BFH hat entschieden, dass es allein auf den Abschluss des notariellen Vertrags ankommt.

Laut BFH ist auf die beidseitige zivilrechtliche Bindungswirkung des Rechtsgeschäfts abzustellen, in dem sich ein Vertragspartner zur Übertragung des Eigentums auf den anderen verpflichtet. Falls in dem Vertrag eine Bedingung vereinbart wird, ist nicht der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Bedingung eintritt. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags bestand für keinen der Vertragspartner die Möglichkeit, sich einseitig von der Vereinbarung zu lösen.

Beim Verkauf eines Grundstücks ist es wichtig zu kontrollieren, wann der notarielle Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks abgeschlossen wurde. Wenn im Zeitpunkt der Veräußerung der Zeitraum von 10 Jahren fast abgelaufen war (im Beispiel fehlten 1 Monat und 5 Tage), sollte mit dem Termin für den notariellen Vertrag solange gewartet werden, bis die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist.

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