Steuerfreie Job-Tickets
Lohnsteuer / Sozialversicherung
Zuschüsse, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr bzw. zur Nutzung des Personenfernverkehrs zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leistet, sind seit dem 1.1.2019 steuerfrei, soweit sie auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entfallen. Privatfahrten sind nicht begünstigt. Nach einem umfangreichen Schreiben des BMF ist hierbei Folgendes zu beachten:
- Es muss sich um öffentlichen Personennahverkehr oder um öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr handeln.
- Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Fahrten unmittelbar übernehmen oder dem Arbeitnehmer erstatten.
- Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Bahncard, also auch eine Bahncard 100, kostenfrei überlassen, die der Arbeitnehmer sowohl für auswärtige Tätigkeiten (Geschäftsreisen), Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Privatfahrten verwenden kann.
- Die Kosten für eine Bahncard sind von vornherein in vollem Umfang steuerfrei, wenn der Arbeitgeber eine Nutzungsprognose vornimmt, nach der sich eine Vollamortisation ergibt. Übersteigen demnach die Kosten für steuerfreie Einzelfahrten die Kosten von 4.400 € für eine Bahncard 100, kann der Arbeitnehmer die Bahncard 100 auch für Privatfahrten nutzen, ohne einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Die Steuerfreiheit bleibt auch dann bestehen, wenn die prognostizierte begünstigte Nutzung tatsächlich geringer ist als geplant.
- Übersteigen nach der Nutzungsprognose des Arbeitgebers die Aufwendungen nicht den Kaufpreis von 4.400 €, ist der Differenzbetrag sofort als Arbeitslohn zu erfassen. Eine spätere Korrektur ist möglich.
- Stellt der Arbeitgeber keine Nutzungsprognose auf, muss der Gesamtbetrag (also 4.400 € bei einer Bahncard 100) sofort als Arbeitslohn erfasst werden. Die Steuerfreistellung erfolgt dann später entsprechend der Nutzung für auswärtige Tätigkeiten, für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
- Erfolgt der Erwerb einer Bahncard 100 im Laufe eines Jahres müssen die Kosten dem jeweiligen Jahr zugeordnet werden.
Hinweis: Die Handhabung ist einfacher und vorteilhafter, wenn der Arbeitgeber von vornherein eine Nutzungsprognose aufstellt.