Steuertermine Sept./Okt. 2019
Sonstiges
Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung sowie der Lohnsteuer-Anmeldung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Für den Monat September 2019:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.10.2019 |
Zusammenfassende Meldung | 25.10.2019 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 10.10.2019 |
Für den Monat Oktober 2019
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung • monatliche Abgabe |
11.11.2019 |
Zusammenfassende Meldung | 25.11.2019 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 11.11.2019 |
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.