Tankgutscheine: wann erfolgt der Lohnzufluss?
Lohnsteuer / Sozialversicherung
Wendet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere 44-€-Tankgutscheine zu, ist der gesamte Sachbezug bereits mit der Übergabe der Gutscheine zugeflossen, sodass die steuerfreie 44-€-Freigrenze pro Monat überschritten wird. Wann die Gutscheine eingelöst werden, spielt keine Rolle.
Praxis-Beispiel:
Ein Arbeitgeber überließ seinen Arbeitnehmern einmal im Jahr 8 Tankgutscheine im Wert von jeweils 44 €. Diese Gutscheine konnten jederzeit eingelöst werden und waren nicht personengebunden. Bei Übergabe der Gutscheine wies der Arbeitgeber die Arbeitnehmer darauf hin, dass sie nur einen Tankgutschein pro Monat einlösen dürfen und dass die entsprechenden Tankquittungen zur Kontrolle vorzulegen sind. Der Arbeitgeber erfasste den Zufluss beim Arbeitnehmer jeweils in dem Monat, in der jeweilige Gutschein an der Tankstelle eingelöst wurde. Er ging davon aus, dass bei dieser Handhabung die steuerfreie 44-€-Freigrenze nicht überschritten wurde. Das Finanzamt nahm hingegen an, dass die Gutscheinwerte zusammengeballt im Monat der Übergabe zugeflossen waren, sodass die 44-€-Freigrenze überschritten wurde, sodass Lohnsteuer nachzuzahlen war.
Das Sächsische Finanzgericht vertrat dieselbe Auffassung wie das Finanzamt. Einnahmen sind steuerlich zugeflossen, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Gelder erlangt. Da der Arbeitnehmer über die Gutscheine, mit denen er Güter bei einem Dritten erwerben konnte, frei verfügen konnte, ohne dass der Arbeitgeber hierauf noch Einflussmöglichkeiten hat, war der Zufluss erfolgt. Das heißt, dass bereits zu diesem Zeitpunkt der Zufluss beim Arbeitnehmer erfolgt war. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist ein nicht personengebundener Tankgutschein ein Wertpapier, mit dem der Arbeitnehmer nach Belieben verfahren kann. Der Hinweis des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer nur einen Gutschein pro Monat einlösen darf, bezog sich lediglich auf die steuerlichen Konsequenzen. Auswirkungen auf die wirtschaftliche Verfügungsmacht ergaben sich dadurch nicht.
Konsequenz: Arbeitgeber sollten Tankgutscheine aus steuerlichen Gründen nicht für mehrere Monate gleichzeitig ausgeben. Werden zeitgleich mehrere Gutscheine übergeben, lässt sich die Überschreitung der 44-€-Freigrenze nicht durch den Hinweis des Arbeitgebers abwenden, dass der Arbeitnehmer pro Monat nur einen Gutschein einlösen darf.