Vorsteuerabzug, rückwirkende Berichtigung
Umsatzsteuer
Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuer, die ihm von einem anderen Unternehmen für aus Lieferungen und sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt werden, als Vorsteuer abziehen. Der Vorsteuerabzug setzt allerdings voraus, dass der Unternehmer eine Rechnung besitzt, die alle gesetzlich geforderten Angaben enthält. Sind in einer Rechnung nicht alle Angaben enthalten, kann die Rechnung korrigiert werden. Es müssen dann nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben durch ein Dokument, das spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezogen ist, übermittelt werden.
Konsequenz: Wird der Vorsteuerabzug wegen fehlender oder unzutreffender Rechnungsbestandteile versagt, kann die Abzugsberechtigung nach deutschem Recht durch eine Rechnungskorrektur im Zeitpunkt der Berichtigung hergestellt werden. Auswirkungen können sich jedoch hinsichtlich des Zeitpunkts ergeben, in dem der Vorsteuerabzug beansprucht werden kann. Wird der Vorsteuerabzug erst Jahre später versagt, z.B. im Rahmen einer Außenprüfung, können Nachzahlungszinsen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Unbestritten ist also, dass Rechnungen berichtigt werden können. EuGH und BFH haben entschieden, dass – je nach Art der fehlenden Angaben – der Vorsteuerabzug im Ursprungsjahr bestehen bleibt, auch wenn die Korrektur erst in einem späteren Jahr erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine sogenannte rückwirkend berichtigungsfähige Rechnung vorliegt. Eine rückwirkend berichtigungsfähige Rechnung liegt dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält. Die Berichtigung aller anderen Angaben wirken auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde.
Das heißt eine Korrektur mit Wirkung für die Vergangenheit ist nur möglich, wenn die Rechnung die vorgenannten Mindestangaben enthält. Wenn eine oder mehrere Mindestangaben fehlen, ist eine Korrektur zwar möglich, nicht aber mit Wirkung für die Vergangenheit.