Steuernews

Fahrzeuge: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs unterliegt auch bei

  • Privatpersonen,
  • nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen und
  • Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen,

der Umsatzsteuer. 

Die Umsatzsteuer entsteht am Tag des Erwerbs. Der Erwerber hat eine entsprechende Umsatzsteuererklärung spätestens am 10. Tag nach Erwerb bei dem Finanzamt abzugeben, das für seine Einkommensteuerfestsetzung zuständig ist.

Fazit: Der Erwerber hat für jedes erworbene neue Fahrzeug eine Steuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln oder nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Der Erwerber hat bei Verwendung des Vordrucks diesen eigenhändig zu unterschreiben und ihm die vom Lieferer ausgestellte Rechnung beizufügen.

Es handelt sich um eine Steuer, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung anzumelden ist, sodass eine Festsetzung der Steuer durch das Finanzamt nur dann erforderlich ist, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt (§ 167 AO). Es handelt sich um eine Steueranmeldung und somit um eine Steuerfestsetzung, die automatisch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 AO).

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Rentenversicherung: Beiträge von Minijobbern

Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber 30% pauschale Abgaben (15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% pauschale Lohnsteuer). Minijobber sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die geringe Differenz von 3,6% zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6% trägt der Arbeitnehmer. Bei diesem Differenzbetrag handelt es sich somit um einen Beitragsanteil des Minijobbers, den er als Sonderausgaben abziehen kann.

Bei einem pauschalversteuerten Minijob ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Der rentenversicherte Minijobber hat also keine Lohnsteuerbescheinigung, mit der er seine geleisteten Beiträge gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann. Da auch die Rentenversicherung selbst keine Bescheinigung übermittelt, stellt sich die Frage, wie ein Minijobber seine Zahlungen an die Rentenversichrungen nachweisen kann.

Da der Arbeitgeber regelmäßig für seine Arbeitnehmer eine monatliche Lohnabrechnung erstellt, erhält auch ein Minijobber eine monatliche Lohnabrechnung, in der jeweils die einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt sind. Diese monatlichen Lohnabrechnungen sollten aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf dem Finanzamt als Nachweis vorlegen zu können.

Hinweis für Minijobs im Privathaushalt: Die Abrechnung mit der Minijob-Zentrale erfolgt direkt über das Haushaltscheckverfahren, bei dem ein Beitragsnachweis für das Finanzamt erstellt wird.

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Firmenwagen: Gesellschafter einer Personengesellschaft

Wie die private Nutzung eines Firmenwagens bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft zu ermitteln ist, hängt vom Umfang der betrieblichen Fahrten ab, die mit dem Fahrzeug unternommen werden. Wird das Fahrzeug ausschließlich (also zu 100%) betrieblich genutzt, können alle Aufwendungen uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ohne Fahrtenbuch muss es sich um ein Fahrzeug handeln, das üblicherweise nur betrieblich genutzt werden kann. Dazu gehören

  • Fahrzeuge, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Zugmaschinen zugelassen sind
  • LKW, weil sie üblicherweise nicht für Privatfahrten verwendet werden. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Geländewagen, Vans usw., die üblicherweise für private Fahrten genutzt werden,
  • andere Fahrzeuge, die in erster Linie für den Transport von Gegenständen eingerichtet sind, z. B. Werkstattwagen,
  • Fahrzeuge, die der Unternehmer an Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter als Firmenwagen überlassen hat.

Bei einem Fahrzeug, das nach seiner objektiven Beschaffenheit so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, braucht keine private Nutzung versteuert zu werden. Maßgebend ist nicht die kraftfahrzeugsteuerliche oder verkehrsrechtliche Einstufung, sondern die Beschaffenheit des Fahrzeugs. Bei einem Werkstattwagen, der aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, darf das Finanzamt keine private Nutzung unterstellen. Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass das Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wurde, ist auch keine Privatnutzung anzusetzen.

Ermittlung des betrieblichen Nutzungsumfangs: Bei einem PKW reicht die bloße Behauptung, dass ein Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt wird oder die Privatfahrten ausschließlich mit einem anderen (privaten) Fahrzeug durchgeführt werden, nicht aus. Denn üblicherweise wird ein PKW selbst dann für Privatfahrten verwendet, wenn ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Die Tatsache, dass der Firmen-PKW nicht privat genutzt wird, kann in der Regel nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Hat die Personengesellschaft mehrere Firmen-PKW, kann sie die Privatfahrten nur dann problemlos abgrenzen, wenn für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt wird. Bei mehreren Firmen-PKW, die überwiegend betrieblich genutzt werden, hat der Gesellschafter die Wahl. Er kann für das von ihm genutzte Fahrzeug

  • ein Fahrtenbuch führen oder
  • die pauschale 1%-Methode anwenden.

Die Gesellschafter sind allerdings nicht verpflichtet, das Wahlrecht einheitlich auszuüben. Jeder Gesellschafter entscheidet für sich, wie er verfahren will.

Ohne Fahrtenbuch müssen die Gesellschafter für jedes überwiegend betrieblich genutzte Fahrzeug, das sie oder eine andere Person, die zu ihrem Haushalt gehört, auch privat nutzen, die pauschale 1%-Methode anwenden. Das Finanzamt unterstellt, dass jede Person mit Führerschein, die zum Haushalt eines der Gesellschafter gehört, ein Fahrzeug für Privatfahrten verwendet. Es darf also nicht nur auf die Gesellschafter abgestellt werden. Vielmehr müssen auch die Nutzungsmöglichkeiten der Ehegatten und anderer nahestehender Personen eines jeden Gesellschafters einbezogen werden. Dieser Beweis des ersten Anscheins wird jedoch entkräftet, wenn sich parallel ein gleichwertiges Fahrzeug im Privatvermögen befindet. 

Sind mehr Fahrzeuge vorhanden als mögliche Privatnutzer, ist die 1%-Methode nur für die Fahrzeuge mit dem jeweils höchsten Listenpreis anzusetzen. Befinden sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft z. B. drei PKW und besteht eine Personengesellschaft aus zwei alleinstehenden Gesellschaftern und können sie glaubhaft darlegen, dass keine Person aus ihrer Privatsphäre eines dieser Fahrzeuge für private Zwecke nutzt, dann sind 1% pro Monat vom Bruttolistenpreis nur für die beiden teuersten Fahrzeuge anzusetzen.

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Beschäftigung von Rentnern

Grundsätzlich gilt, dass Rentner, die eine Vollrente beziehen, unbegrenzt hinzuverdienen können.

Aber! Die Beschäftigung von Rentnern ist sozialversicherungspflichtig, wobei es in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung voneinander abweichende Regelungen gibt.

Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Diese Versicherungsfreiheit gilt jedoch nicht für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Anteil zu Rentenversicherung zu zahlen. Im Rahmen der Regelungen zur Flexirente hat der Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit auf seine Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Diesen Verzicht muss er gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären. Der Verzicht kann sinnvoll sein, weil sich dann der Arbeitgeberanteil, der ansonsten ohne Auswirkung bleiben würde, zusammen mit dem eigenen Anteil rentenerhöhend auswirkt.

Arbeitslosenversicherung: Der Rentner ist beitragsfrei. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

Kranken- und Pflegeversicherung: Bei einer Beschäftigung, die über eine geringfügige Beschäftigung (einen Minijob) hinausgeht, sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Der Hinzuverdienst führt dazu, dass sich die Beitragssätze entsprechend erhöhen. Der Arbeitgeberanteil wird jedoch nur vom Hinzuverdienst berechnet. Da Rentner, die eine Vollrente beziehen, keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ist nur der ermäßigte Beitragssatz von 14% zu zahlen.

Unfallversicherung: Rentner, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind bzw. weiterbeschäftigt werden, sind vom Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Die Versicherungspflicht besteht also weiterhin. 

Hinweis: Es gelten zum Teil abweichende Regelungen, wenn der Rentner keine Vollzeitrente, sondern z. B. eine Erwerbsminderungsrente bezieht.

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DBA mit Österreich: Besteuerung von Ärzten

Die zuständigen Behörden Deutschlands und Österreichs haben folgende Vereinbarung zur Anwendung des Abkommens im Hinblick auf die Besteuerung von Ärzten erzielt:

Das Besteuerungsrecht für Arbeitslohnzahlungen an Ärzte in der Grenzzone Deutschlands, die mit Kliniken in der Grenzzone Österreichs Arbeitsverträge haben und dort ihre Tätigkeit ausüben, steht aufgrund der Grenzgängerregelung Deutschland zu.

Neben den Lohnzahlungen werden sogenannte Sonderklassegebühren gezahlt, die von Deutschland als Arbeitslohnzahlungen angesehen werden. Die österreichische Finanzverwaltung geht jedoch davon aus, dass es sich bei den Sonderklassegebühren, soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. Sofern eine feste Einrichtung in Österreich fehlt, steht Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen zu. Liegt hingegen eine feste Geschäftseinrichtung vor, besteuert Österreich die Sonderklassegebühren als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Deutschland als Arbeitslohnzahlungen.

Somit liegt ein positiver Qualifikationskonflikt vor, der aus der Anwendung des nationalen Rechts resultiert. Aufgrund der Maßgeblichkeit des OECD-Musterkommentars zur Auslegung des Abkommens ist wie folgt zu verfahren:

  • Im Fall der Sonderklassegebühren wird die Doppelbesteuerung in Deutschland durch Anrechnung gelöst. 
  • Sind in Österreich ansässige Ärzte in Kliniken in Deutschland beschäftigt und gelangt die Grenzgängerregelung zur Anwendung, so verbleibt das Besteuerungsrecht an den Vergütungen in Österreich.

Sonderklassegebühren wären nach österreichischer Auffassung grundsätzlich in Deutschland zu besteuern, sofern dort eine feste Einrichtung zur Ausübung der Tätigkeit besteht. Sollte Deutschland die Sonderklassegebühren als Arbeitslohnzahlungen ansehen und aufgrund der Grenzgängerregelung nicht besteuern, werden die Vergütungen nicht im Tätigkeitsstaat besteuert (= negativer Qualifikationskonflikt). Aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht Deutschlands gebotenen Anwendung des Abkommens, können diese Vergütungen im Ansässigkeitsstaat (also in diesem Fall in Österreich) besteuert werden.

Zeitliche Anwendung: Diese Konsultationsvereinbarung ist für Anwendungs- und Auslegungsfragen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 21. August 2023, anwendbar. Die Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 soll weiterhin im Anwendungsbereich des Abkommens vor Wirksamwerden des Protokolls vom 21. August 2023 gelten.

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Dezemberhilfe 2022 ist steuerfrei

im Dezember 2022 übernahm die Bundesregierung die Kosten für den Gas- und Wärmeabschlag, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Energiepreise zu unterstützen (= Dezemberhilfe 2022). Diese Hilfsmaßnahmen waren ursprünglich als sozialer Ausgleich steuerpflichtig. Von einer Besteuerung wird nun jedoch zugunsten der Steuerzahler abgesehen. 

Durch die Zustimmung des Bundestags sind am 15.12.2023 Teile des Wachstumschancengesetzes im sogenannten Kreditzweitmarktförderungsgesetz umgesetzt worden. Hierzu gehört u.a. Artikel 19 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes vom 22. Dezember 2023. 

In Artikel 19 „Änderung des Einkommensteuergesetzes“ werden die §§ 123 bis 126 EStG ersatzlos aufgehoben. Diese Änderung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 21. Dezember 2022 in Kraft. Die rückwirkende Änderung macht es somit möglich, eine Berichtigung des Einkommensteuerbescheids 2022 zu beantragen, auch wenn dieser bereits bestandskräftig geworden ist.

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