Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, versteuert er den geldwerten Vorteil für Privatfahrten regelmäßig nach der 1%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer als Arbeitslohn entweder
pauschal 0,03% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer pro Monat (die 0,03%-Reglung geht von 15 Fahrten pro Monat aus) oder
pauschal 0,002% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer für jede Fahrt zum Betrieb (maximal 1 x pro Tag).
Wenn aber der Unternehmer die Privatfahrten mit seinem Firmen-PKW pauschal mithilfe der 1%-Regelung ermittelt, muss er die nicht abziehbaren Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte ebenfalls pauschal ermitteln. Der Betrag wird pauschal mit 0,03% des inländischen Bruttolistenpreises je Kalendermonat berechnet. Anders als bei Arbeitnehmern lässt der BFH die pauschale Ermittlung mit 0,002% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer für jede Fahrt zur ersten Betriebsstätte (maximal 1 x pro Tag) nicht zu.
Praxis-Beispiel: Eine Steuerberaterin war u.a. als freie Mitarbeiterin in den Kanzleiräumen eines Kollegen tätig. Sie unternahm im Jahr 85 Fahrten zwischen ihrer Wohnung und der Kanzlei des Kollegen. Die einfache Entfernung bis dorthin betrug 30 km. In ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelte sie den Entnahmewert für private Fahrten nach der 1%-Methode und erfasste diesen Betrag als Betriebseinnahme.
Die abzugsfähigen Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ermittelte die Steuerberaterin nicht mit dem gesetzlichen Faktor von 0,03% des Listenpreises von 36.000 € und der einfachen Wegstrecke zur ersten Betriebsstätte. Stattdessen setzte sie den Betrag mit dem Faktor 0,002% vom Listenpreis des Fahrzeugs von 36.000 € an, den sie mit der Zahl der gefahrenen Tage und den Entfernungskilometern multiplizierte. Davon ist die Entfernungspauschale in Höhe von (85 Tage x 30 km x 0, 30 € =) abzuziehen. Der Unterschied den beiden Berechnungsmethoden sieht wie folgt aus:
0,03% x 36.000 € = 10,80 € x 30 km x 12 Monate = 3.888 € - 765 € = 3.123 € 0,002% x 36.000 € = 0,72 € x 30 km x 85 Tage = 1.836 € - 765 € = 1.071 € Nachteil beim Betriebsausgabenabzug 2.052 €
Der BFH hat die Anwendung der 0,002% Regelung für Unternehmer und Freiberufler für unzulässig erklärt. Laut BFH ist die Gleichbehandlung eines Einnahmen-Überschuss-Rechners (Gewinnermittlers) und eines Arbeitnehmers, der an weniger als 15 Tagen des Monats die feste Arbeits- oder Betriebsstätte aufsuche, insoweit nicht geboten. Der Unternehmer hat jedoch die Möglichkeit, den Entnahmewert für die private Nutzung des Kfz nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln. Dann treten an die Stelle des 0,03%-Werts die tatsächlichen Aufwendungen, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte entfallen.
Der BFH verkennt nicht, dass es sich bei den Regelungen für Arbeitnehmer und Unternehmer im Kern um vergleichbare Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzugsverbote handelt. Die Situation für den Unternehmer ist jedoch insofern anders, weil er den Ansatz unzutreffender Werte durch das Führen eines Fahrtenbuchs vermeiden kann. Der BFH hält es weder für unverhältnismäßig noch für unzumutbar, von Unternehmern bzw. Freiberuflern, die ohnehin Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllen müssen, die Führung eines Fahrtenbuches zu verlangen, um die Nachteile der pauschalen Betriebsausgabenkürzung in Höhe von 0,03% des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer zu vermeiden.
Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung oder Bauanzeige für die neu erworbene beziehungsweise geschaffene Wohnimmobilie. Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein. Dieses muss gemäß Grundbucheintrag zu mindestens 50% dem Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) gehören. Das Wohneigentum wird anhand des Grundbuchauszugs nachgewiesen.
Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 EUR bei einem Kind zuzüglich 15.000 EUR für jedes weitere Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang ermittelt
Beispiel: Für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet. § 2 Absatz 5a EStG ist nicht anzuwenden. Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen muss anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamts nachgewiesen werden. Sofern kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, ist die Erstellung rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind steuerlich zu berücksichtigen und hängen nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Das gilt unabhängig von der Höhe der Gegenleistung und der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten. Der BFH lehnt die gegenteilige Auffassung der Finanzverwaltung ab.
Beispiel: Der Steuerpflichtige hatte Aktien zum Preis von 5.759,78 € erworben und diese einige Jahre später zu einem Gesamtverkaufspreis von 14 € an eine Sparkasse veräußert. Die Sparkasse zog davon 14 € Transaktionskosten ab, sodass der Steuerpflichtige 0 € erhielt. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Steuerpflichtige den Verlust in voller Höhe (= 5.759,78 €) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Er stellte u.a. den Antrag, den Steuereinbehalt gemäß § 32d Abs. 4 EStG zu überprüfen. Das Finanzamt berücksichtigte den Verlust nicht und wies den Einspruch als unbegründet zurück.
Der BFH entschied, dass jede entgeltliche Übertragung des (zumindest wirtschaftlichen) Eigentums auf einen Dritten eine Veräußerung darstellt. Weitere Voraussetzungen sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht zu erfüllen. Entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung ist die Berücksichtigung von Verlusten weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig.
Einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten verneinte der BFH. Der Steuerpflichtige lediglich von einer ihm durch das Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem erzielbaren Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert. Dass der Steuerpflichtige keine Steuerbescheinigung der Sparkasse über den entstandenen Verlust vorlegen konnte, stand der Verlustverrechnung nicht entgegen. Die Bescheinigung ist entbehrlich, wenn (wie im vorliegenden Fall) keine Gefahr der Doppelberücksichtigung des Verlusts besteht.
Hinweis: Wie die bloße Ausbuchung von wertlos gewordenen Aktien aus dem Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen steuerrechtlich zu beurteilen ist, hat der BFH – weil es hier nicht darauf ankam - (noch) offengelassen.
Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Maßgebend ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (z. B. Kauf der gemieteten Wohnung), muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden. Anträge können nur über das KfW-Portal gestellt werden, Anträge in anderer Form werden von der KfW nicht bearbeitet. Nach Antragseingang wird eine Antragsbestätigung durch die KfW erteilt.
Ist der Einzug im Jahr 2018 vor dem 18.9.2018 erfolgt, kann der Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Bei Einzug vor dem 18.9.2018 gilt, dass Kinder gefördert werden, die zum Datum des Einzugs (gemäß Datum auf amtlicher Meldebestätigung) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten beziehungsweise spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden. Sofern der Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen wurde bzw. im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erteilt wurde, kann bis spätestens zum 31.12.2023 ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt.
Die Identität des Antragstellers ist per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post nachzuweisen, nachdem eine Antragsbestätigung von der KfW erteilt wurde. Innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung muss Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen nachweisen.
Voraussichtlich ab März 2019 ist es möglich, Dokumente im Zuschussportal hochzuladen. Für Anträge, die bis März 2019 gestellt werden, müssen die Dokumente bis zum 30.06.2019 im Zuschussportal hochgeladen werden.
Zum Nachweis des Haushaltseinkommens müssen die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers und - sofern vorhanden - des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlichen Gemeinschaften vorgelegt werden.
Der Nachweis der Selbstnutzung muss anhand der Meldebestätigung erbracht werden. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen.
Als Nachweis über den Eigentumserwerb muss ein Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
Auszahlung des Baukindergeldes: Die Zuschussraten werden jährlich ausgezahlt. Nach positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW, wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Der Auszahlungstermin wird mit der Auszahlbestätigung mitgeteilt. Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden 9 Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung überwiesen.
Hinweis: Ist der Hausbau oder Kauf erst geplant, sollte der Einzug so erfolgen, dass zum Einzugstermin alle Kinder bereits geboren sind. Wenn das zweite Kind erst 2 Wochen nach dem Einzug geboren wird, kann das Baukindergeld nur für ein Kind gewährt werden. Wenn ein Kind in Kürze das 18. Lebensjahr vollenden wird, sollte der Einzugstermin möglichst so gewählt werden, dass er vor dem 18. Geburtstag des Kindes liegt. Ist ein Kind beim Einzug bereits 18 Jahre alt, geht das Baukindergeld für dieses Kind (10 x 1.200 € = 12.000 €) verloren.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Kosten für einen Umzug steuerfrei erstatten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Ein Umzug regelmäßig beruflich veranlasst, wenn ein Arbeitnehmer erstmals eine Stelle antritt, seinen Arbeitgeber wechselt, oder wenn sich durch den Umzug die Fahrzeit pro Tag um mindestens eine Stunde täglich reduziert. Bei Ehegatten werden die Zeiten nicht addiert oder saldiert. Das heißt, verkürzt sich die Fahrzeit bei einem Ehegatten um mindestens eine Stunde, kann er die Umzugsaufwendungen geltend machen, auch wenn sich für den anderen Ehegatten die Fahrzeit verlängern sollte. Es spielt außerdem keine Rolle, ob die neue Wohnung gemietet wird oder Eigentum ist.
Der Arbeitgeber kann die folgenden Beträge steuerfrei erstatten:
die tatsächlichen Auslagen für den Transport von Möbeln, Hausrat, Kleidung usw.
Reisekosten im Zusammenhang mit dem Umzug von der bisherigen zur neuen Wohnung
vor dem Umzug 2 Reisen einer Person oder eine Reise für 2 Personen, um eine Wohnung am neuen Tätigkeitsort zu suchen und zu besichtigen
Miete für die bisherige Wohnung, die nach dem Umzug weitergezahlt werden muss, weil der Mietvertrag nicht kurzfristig gekündigt werden kann
Miete für die neue Wohnung, die für die Zeit vor dem Umzug gezahlt wird
Kosten eines Maklers für die Vermittlung einer Mietwohnung
Kosten eines Maklers für die Vermittlung von Wohneigentum sind nicht abziehbar, auch nicht bis zu der Höhe, die bei der Vermittlung einer Mietwohnung angefallen wären
Kosten für den umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder (siehe nachfolgende Übersicht)
Diese Kosten können Arbeitgeber steuerfrei übernehmen bzw. erstatten, wenn der Arbeitnehmer die Kosten belegmäßig nachweist. Zusätzlich dürfen die Pauschalen aus der folgenden Tabelle erstattet werden.
Übersicht der Höchst- und Pauschalbeträge:
Sachverhalt
bis zum 28.2.2018
ab dem 1.3.2018
ab dem 1.4.2019
ab dem 1.3.2020
Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbe-dingter Unterrichtskosten für ein Kind
1.926 €
1.984 €
2.045 €
2.066 €
pauschaler Betrag für sonstige Umzugsausla-gen (§ 10 Abs. 1 BUKG) - für Verheiratete, Lebenspartner und Gleich-gestellte - für Ledige - Erhöhung je weitere Person (z.B. je Kind) ohne Ehegatten/Lebenspartner
1.528 € 764 € 337 €
1.573 € 787 € 347 €
1.622 € 811 € 357 €
1.639 € 820 € 361 €
Falls der Arbeitgeber die beruflichen Umzugskosten nicht erstattet, kann der Arbeitnehmer diese in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Unternehmer können ihre betrieblich veranlassten Umzugskosten als Betriebsausgaben abziehen.
Das Baukindergeld kann seit dem 18.9.2018 bei der KfW beantragt werden. Das Baukindergeld erhalten Familien mit mittleren Einkommen, die zum ersten Mal bauen oder ein Haus kaufen. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Wer bereits Eigentümer eines selbstgenutzten Wohneigentums zur Dauernutzung in Deutschland ist, kann keine Förderung durch das Baukindergeld erhalten. Begünstigt werden nur Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 90.000 € beträgt. Die Einkommensgrenze (Freibetrag) erhöht sich für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 15.000 € pro Kind. Maßgebend ist das zu versteuernde Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf oder Hausbau. Nach dem Einzug muss das Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Es werden 1.200 € pro Kind und Jahr für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Das Baukindergeld wird ggf. rückwirkend zum 1.1.2018 gezahlt.
Berechtigt ist jede natürliche Person,
die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt.
Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten (Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) in einem Haushalt leben. Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert. Für jedes Kind kann nur einmalig eine Baukindergeldförderung beantragt werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.
Wichtig! Maßgeblich dafür, ob das Baukindergeld gewährt werden kann, sind die Verhältnisse am Tag des Einzugs. Die KfW verlangt bei Beantragung eine Meldebestätigung der Gemeinde. Baukindergeld wird nur überwiesen, wenn diese Meldebestätigung ein Kind ausweist, für das Anspruch auf Kindergeld besteht und das noch keine 18 Jahre alt ist.